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Die St. Gallische Pferdeversicherungs-Genossenschaft versichert Tiere der Pferdegattung bis zu einer maximalen Schätzungssumme von CHF 15'000.--.  Die Entschädigungen bei Krankheit, Unfall oder Tod des Tieres richten sich nach den Statuten und Versicherungsbedingungen.  

Die St. Gallische Pferdeversicherungs-Genossenschaft wird von den Mitgliedern der Verwaltung geführt. Der Präsident der Genossenschaft ist zugleich auch Präsident der Verwaltung. Zudem gehört mindestens ein diplomierter Tierarzt diesem Gremium an. Die Verwaltung erledigt die laufenden Geschäfte, erlässt die Versicherungsbedingungen und stellt einen reibungslosen Betrieb gemäss den Statuten sicher.  Die Jahresrechnung wird jeweils durch die Mitglieder der Kontrollstelle geprüft.  

Die detaillierten Statuten und Versicherungsbedingungen stehen Ihnen unter der entsprechenden Rubrik zum Herunterladen (PDF-Datei) zur Verfügung.  

Während früher die Betreuung der Genossenschafter, insbesondere bei Pferde-Neuaufnahmen, Abkurungen etc., in erster Linie durch den Geschäftsführer erfolgte,  wird ab August 2008 eine Rayonaufteilung (PDF) vorgenommen.   



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